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Beate Merk
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Frage von Volkhard G. •

Frage an Beate Merk von Volkhard G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

bei der Diskussion um nachträgliche Sicherungsverwahrung von besonders gefährlichen Straftätern frage ich mich, warum nicht die gesetzliche Regelung schafft, bereits bei der Verurteilung von extremen Straftätern - wie Sexualtraftätern bei Kindern, mehrfachen Vergewaltigern, Serienmördern - grundsätzlich Sicherungsverwahrung nach der Strafverbüssung anzuordnen. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung könnte dann mit der Möglichkeit oder Bedingung verbunden werden sie auszusetzen oder zu beenden, wenn bestimmte Voraussetzungen hierfür, z.B. erfolgreiche Therapie, positive Beurteilung von Gutachtern, gegeben sind.

Eine solche vorsorglich angeordnete Sicherungsverwahrung mit der Möglichkeit späterer Aussetzung oder Beendigung würde das rechtliche Problem bei einer nachträglichen Anordnung vermeiden und betroffene Straftäter möglicherweise motivieren, sich therapieren zu lassen und ernsthaft um Änderung zu bemühen.

Mit freundlichem Gruss,
V. Graf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Graf,

wie Sie bin ich der Meinung, dass hochgefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter erst dann entlassen werden sollten, wenn sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen.

Sie sprechen sich dafür aus, die Sicherungsverwahrung grundsätzlich bereits mit dem Urteil anzuordnen, wenn der Täter eine bestimmt Straftat verübt hat. Die ausschließliche Anknüpfung der Sicherungsverwahrung an das Vorliegen einer bestimmten Straftat - ohne dass es auf die Gefährlichkeit des Täters ankäme -, ist rechtlich aber nicht zulässig. Da sich in der Vergangenheit wiederholt gezeigt hat, dass sich die Gefährlichkeit einiger Gewalt- und Sexualverbrecher erst im Verlauf der Haft herausstellt, bleibt für diese besonderen Fälle die nachträgliche Sicherungsverwahrung unverzichtbar.

Insgesamt bin ich der Überzeugung, dass man einen effektiven Schutz der Bevölkerung ohne eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht bewerkstelligen kann. Ich werde mich weiter mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die Gesellschaft vor diesen Tätern, solange sie gefährlich sind, bestmöglichst geschützt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin