Frage an Beate Merk von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Merk,
die berufsethischen Richtlinien der deutschen Psychologengesellschaften sehen vor, daß Psychologen die Würde und Integrität des Individuums zu achten haben. Sie sollen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte einsetzen (vgl. Präambel unter Link 1).
Nun entnehme ich einer interessanten Anfrage von Herrn Hinz an Ihren Kollegen Streibl (2), daß der Dipl. Psychologe Salzgeber, der Chef der GWG, 2003 geschrieben hat: "Neue Wege, die NICHT UNBEDINGT den Vorgaben der ZPO entsprechen und den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden.
MdL Streibl nennt die Äußerung zumindest "sehr problematisch".
Was sagen Sie auch vor dem Hintergrund der berufsethischen Richtlinien für Psychologen dazu?
Mir ist auch aufgefallen, daß Sie am 26.08.2010 die 2 Fragen der Gruppe Scientologyabwehr zum Thema der illegalen Datenweitergabe an Jugendämter und der abenteuerlichen Erwägungen eines Staatsanwaltes zu Gunsten eines beschuldigten Richters, nicht beantwortet haben unter Verweis auf das Thema Drittgeheimnisse und die Möglichkeit, daß der Bürger gegen im Raum stehende Strafvereitelung im Amt vorzugehen, die Freiheit habe (3).
Ich frage mich, ob Sie als Ministerin womöglich Kraft Amtes verpflichtet wären, den Vorgängen ab Kenntnissnahme selbst nachzugehen oder weiterzuleiten, um sich selbst Rechtsnachteile zu erlangen?
Oder sehe ich Ihre Rechte und Pflichten als Staatsministerin der Justitz falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
1) http://www.dgps.de/dgps/aufgaben/003.php
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/florian_streibl-512-19221--f263923.html#q263923
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f263591.html#q263591
Sehr geehrter Herr Rieder,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. September 2010.
Es besteht kein Anlass, die von Ihnen zitierten Aussagen des Herrn Abgeordneten Florian Streibl bzw. des Herrn Dr. Salzgeber von der GWG zu kommentieren.
Soweit Sie sich des Weiteren auf meine Antwort zu einer Anfrage des Herrn Wilfried Meißner vom 11. August 2010 beziehen, kann ich nur wiederholen, dass es jedem Bürger freisteht, sich unmittelbar an die Beamten und Behörden des Polizeidienstes oder an die Staatsanwaltschaften zu wenden, sofern sie der Auffassung sind, dass Straftaten begangen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL