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Frage von Wilfried M. •

Frage an Beate Merk von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Merk,

zum Thema der offenbar organisierten Datenkriminalität in Sorgerechtsverfahren (vor allem regelmäßige Übersendung kompletter Anwaltschreiben und sogar psychol. Gutachten hinter dem Rücken Betroffener in Kopie an das Jugendamt) zumal in Bayern hat Ihr Ministerkollege Dr. jur. Herrmann hier (1) mitgeteilt:

"Bevor ein Richter eine Mitteilung an das Jugendamt richtet, hat er zu prüfen, ob dieses verfahrensbeteiligt ist oder nicht. Erst dann wird darüber entschieden, ob eine Weitergabe erfolgt oder nicht."

Ein Bundestags- Abgeordneter und Ex- Familienrichter bezeichnete es am 7.9.09 vor dem von ihm skizzierten rechtlichen Hintergrund als "skandalös, wenn derartige sensible Daten tatsächlich verschickt werden sollten" (2).

Ihre Ministerinnenkollegin Haderthauer, der m.W. auch die Kontrolle über das Landesjugendamt obliegt, ging auf meine Fragen vom 18.10.09 (3) warum auch immer nicht ein, sodaß ich mich nun einmal mit dieser Angelegenheit öffentlich an Sie wende, weil Sie doch Justizministerin sind:

1.) Wäre ein Richter, der die zumal in psychol. Gutachten enthaltenen Privatgeheimnisse ohne konkrete Befugnis verletzt, nicht doch ein Fall für Ihre Staatsanwaltschaft wegen § 203 Abs. 2 S. 1 StGB?

2.) Handelte jener Münchner Staatsanwalt korrekt, der einen Richter - ohne Nennung einer Befugnisnorm - vor Strafverfolgung zu schützen versucht u.a. mit der ganz irreführenden Behauptung, das Jugendamt sei "gesetzlich zur MITWIRKUNG an der familien-/sorgerechtlichen ENTSCHEIDUNG BERUFEN" (vgl. "Einstellungsbescheid" unter 4)?

Mit frdl. Gruß
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle/ Scientologyabwehr Deutschland

1) bhttp://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_herrmann-120-16315--f143389.html#q143389
2)http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-650-5524--f220130.html#q220130
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/christine_haderthauer-512-11219--f237869.html#q237869
4) http://www.lets-goerg.de/dokumente/STA_M_RiaG203_20100502_Einstellung_black.pdf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. August 2010, in dem Sie erneut Fragen zur Auslegung von Tatbestandsvoraussetzungen des § 203 des Deutschen Strafgesetzbuch stellen.

Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf unsere Antworten vom 30. Oktober und vom 14. Dezember 2009 zu Ihren Fragen vom 18. Oktober und 3. November 2009 über das Portal "abgeordnetenwatch".

Soweit Sie eine konkrete Entscheidung einer bayerischen Staatsanwaltschaft dienstaufsichtlich überprüfen lassen möchten, steht es Ihnen frei, eine Aufsichtsbeschwerde zur zuständigen Generalstaatsanwaltschaft zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin