(...) Ihre Frage lässt sich sehr kurz beantworten: Weder ich noch Mitarbeiter meines Hauses haben auf die betreffenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg und das Ergebnis dieser Ermittlungen in irgendeiner Weise politischen Einfluss genommen. (...)
(...) Sofern Sie daher der Auffassung sind, dass Straftaten begangen wurden, steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an eine der genannten Stellen zu wenden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch die Strafverfolgungsbehörden nur tätig werden können, wenn sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafbare Handlungen ergeben. (...)
(...) Dies liege zum einen darin begründet, dass die Bay-erische Vermessessungsverwaltung nur Senkrechtaufnahmen (Orthofotos) und gerade keine Ansichten von Häuserfassaden oder Schrägansichten anbiete. Zum anderen seien die Aufnahmen der Bayerischen Vermessungsverwaltung erheblich weniger auflösend als diejenigen, die etwa bei dem Dienst „Google Street View“ im Internet einsehbar sind. (...)
(...) Für die von Ihnen genannten Straftaten ist nach der deutschen Strafprozessordnung (StPO) keine Sonderzuständigkeit bestimmter Gerichte und Staatsanwaltschaften vorgesehen. Vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 7 ff. (...)
(...) Oktober 2010 bereits mitgeteilt, darf das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Privatpersonen nicht in ihren rechtlichen Angelegenheiten beraten. Die Erteilung von Rechtsauskünften und insbesondere die konkrete Beratung in Einzelfällen sind von Gesetzes wegen den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten und Notaren, zugewiesen. (...)
Sehr geehrter Herr Schwannberger,