Frage an Beate Merk von Josef S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
auf Empfehlung des Bayerischen Innenministers Herrn Joachim Herrmann wende ich mich mit der gleichlautenden folgenden Frage an Sie:
"habe ich die Möglichkeit, als nachweisliches Gutachter- und Justizopfer (Aktenlage) Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu erhalten ? An wen könnte ich mich wenden, wenn ich keinen vertretungsbereiten Rechtsanwalt finde und die Staatsanwaltschaft keine Klage erhebt ? Durch den "Anwaltszwang" für Klageverfahren kann ich den Fall auch zivilrechtlich nicht neu aufrollen."
Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger
Sehr geehrter Herr Schwannberger,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. September 2010, in dem Sie erneut die Frage stellen, ob Sie die Möglichkeit haben, wegen der mit verschiedenen Rechtsstreitigkeiten für Sie verbundenen Beeinträchtigungen Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erhalten, und an wen Sie sich gegebenenfalls wenden können.
Um Wiederholungen zu vermeiden, darf ich Sie auf unser Schreiben vom 10. September 2010 verweisen. Ich möchte nochmals erläutern, dass es dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verwehrt ist, in konkreten Einzelfällen Rechtsberatung zu betreiben. Allgemein kann ich Sie darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, im Wege des Klageerzwingungsverfahrens die Fortführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu erreichen und unter bestimmten Voraussetzungen auch im Strafverfahren Schadensersatz geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Beate Merk, MdL