![Beate Merk Portrait von Beate Merk](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/beate_merk_csu_1.jpg?itok=x2r4IfNg)
(...) Die Entscheidung darüber, ob die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit begründet ist, darf nach dem Gesetz nur das Gericht treffen, das über den Befangenheitsantrag zu entscheiden hat. Genauso darf über eine Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nur das Gericht entscheiden, dass für die Beschwerde zuständig ist. (...)