
(...) in Ihrer Anfrage wenden Sie sich in erster Linie gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2011. Soweit für mich ersichtlich, hat das Oberlandesgericht Ihrer inzwischen wohl 34 Jahre alten Tochter Verfahrenskostenhilfe für eine Unterhaltsklage gegen ihren Vater versagt. Ich bitte um Verständnis, dass ich die von Ihnen kritisierte gerichtliche Entscheidung nicht kommentieren kann. (...)