Frage an Beate Merk von Frank F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
Da Sie laut Medienberichten gedenken, Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des Landgerichtes Regensburg bzgl. der Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath einzulegen, würde ich Sie bitten, die Frage zu beantworten, welche Wiederaufnahmegründe, die von der Staatsanwaltschaft angeführt worden sind, Sie in Hinblick einer Wiederaufnahme für begründet erachten?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sehr geehrter Herr Fischer,
zu Ihrer Anfrage vom 24. Juli 2013 teile ich Ihnen mit, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg am 24. Juli 2013 sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli 2013 eingelegt hat. Inzwischen hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 6. August 2013 den Beschluss des Landgerichts Regensburg aufgehoben und die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Durchführung einer neuen Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Regensburg angeordnet. Ich darf Sie bitten, den Ausgang des nun angeordneten neuen Verfahrens abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL