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Frage von Guido L. •

Frage an Beate Merk von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

nachdem nun das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des "Verfahrens Gustl Mollath" abgelehnt hat -meinen Kommentar dazu erspare ich sowohl Ihnen als auch den Lesern von "abgeordnetenwatch.de"-, kann man die Ablehnungsbegründung auf der Internetseite des Gerichts lesen, siehe http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/bwam240713_10_geschw_rzt.pdf .
Da das Landgericht Regensburg in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, habe ich folgende Fragen an Sie:

1.) Herrn Mollaths Rechtsanwältin, Frau Lorenz-Löblein, monierte gestern im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk (Radio BR3), dass das Urteil schon im Internet veröffentlicht wurde, bevor sie oder Herrn Mollaths weiterer Rechtsbeistand, Herr Dr. jur. Gerhard Strate, von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurden.
Halten Sie dieses Vorgehen des LG Regensburg für rechtens?
2.) Auf Seite 114 der (für die Öffentlichkeit geschwärzten) Urteilsbegründung befindet sich als Anlage 1 ein ärztliches Attest von Gustl Mollaths Ex-Frau Petra (heute: Frau Maske).
a) Was gibt das für einen Sinn, dass der Name "Petra Mollath" in der Urteilsbegründung durchgängig unkenntlich gemacht wird, im Attest aber ungeschwärzt zu lesen ist (unabhängig davon, dass mittlerweile die ganze Nation weiß, wer "Petra M." ist)?
b) Werden durch die Veröffentlichung des ärztlichen Attests von Frau Maske im Internet nicht deren Persönlichkeitsrechte verletzt? Hat Frau Maske oder ihr Rechtsbeistand dem LG Regensburg die Erlaubnis zur Veröffentlichung des ärztlichen Attests vom 03.06.2002 erteilt?
3.) Falls die ungeschwärzte(!) Veröffentlichung des Attests nicht gesetzeskonform war:
Leiten Sie gegen die drei Regensburger Richter, die unterschrieben haben, disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen ein?

Für die dezidierte Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen aus Eching
Guido Langenstück

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

in Ihrer Anfrage vom 26. Juli 2013 beziehen Sie sich auf den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli 2013 zur Wiederaufnahme im Fall Mollath. Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich zum Inhalt des Beschlusses der 7. Strafkammer wegen der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit nicht äußern und daher auch Ihre detaillierten Fragen zu diesem Beschluss nicht beantworten kann.

Inzwischen hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 6. August 2013 den Beschluss des Landgerichts Regensburg aufgehoben und die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Durchführung einer neuen Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Regensburg angeordnet. Der Beschluss des Oberlandesgerichts geht auf die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers von Herrn Mollath zurück. Ich darf Sie bitten, den Ausgang des nun angeordneten neuen Verfahrens abzuwarten. Insoweit beziehe ich mich auch auf meine Antwort auf Ihre vorangegangene Anfrage vom 14. Juli 2013, in der ich ausgeführt habe, dass eine Prüfung etwaigen Fehlverhaltens der Beteiligten erst nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL