(...) im Hinblick auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Dokumente wieder von der Homepage genommen wurden, da sie aufgrund aktueller Entwicklungen im Fall Mollath überholt waren. (...) Mir liegen aktuell keine näheren Erkenntnisse hinsichtlich der im Jahr 2006 durchgeführten Verhandlung im Fall Mollath vor. (...)
(...) Zum Fall Mollath hat der zuständige Generalstaatsanwalt in Nürnberg in seiner Presseerklärung vom 26. November 2012 Folgendes ausgeführt: (...)
(...) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie angeordnet, da er nach den gerichtlichen Feststellungen eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil seiner Frau begangen, wie auch bei mehreren Personen die Autoreifen in einer Art und Weise zerstochen hatte, dass die Luft erst langsam daraus entwich. Das Landgericht hielt Herrn Mollath für gefährlich, da von ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung weitere vergleichbare Taten zu befürchten seien. (...)
(...) Wenn Sie eine Überprüfung der Sachbehandlung in Ihrem konkreten Fall wünschen, können Sie sich direkt an den Herrn Generalstaatsanwalt in Nürnberg wenden, der für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks zuständig ist. Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Falles des Herrn Mollath vermag ich Ihre Einschätzung nicht zu teilen: Herr Mollath wurde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in der forensischen Psychiatrie untergebracht, weil er zur Überzeugung des sachverständig beratenem Gerichts schwere Straftaten begangen hat sowie an einer psychischen Störung leidet und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Sofern Sie sich zu diesem Thema näher informieren möchten, lade ich Sie ein, die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu besuchen, auf der sich weitere Informationen und Dokumente zum Fall Mollath befinden ( http://www.justiz.bayern.de/ministerium/ ). (...)
(...) Wie Sie sicherlich den Medien entnehmen konnten, habe ich die gesetzlich zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg gebeten, aufgrund der zwischenzeitlich bekannt gewordenen Vorwürfe einen Wiederaufnahmeantrag beim zuständigen Gericht vorzubereiten. Das Gericht wird dann in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme vorliegen. (...)