(...) Die Feststellung, ob ein Angeklagte eine bestimmte Straftat begangen hat, obliegt allein dem Gericht und nicht den psychiatrischen Sachverständigen. Abhängig vom Gutachtensauftrag haben psychiatrische Sachverständige mit Hypothesen zu arbeiten, d. h. (...)
(...) Der viel zitierte Satz aus dem HVB-Revisionsbericht lautet: "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt". Zum einen wurde das Wort "nachprüfbar" in der öffentlichen Berichterstattung über den HVB-Revisionsbericht häufig nicht erwähnt, so dass der falsche Eindruck entstand, alle Vorwürfe des Herrn Mollath hätten sich nach Einschätzung der HVB bestätigt. (...)
(...) die Staatsanwaltschaft Regensburg prüft derzeit in Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags alle im Fall Mollath erhobenen Vorwürfe. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich aufgrund der derzeit noch laufenden Ermittlungen zum Verfahrensstand nicht öffentlich äußern kann. (...)
Sehr geehrter Herr Köster,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf von Ihnen empfundene Widersprüche in den Antworten auf zwei Anfragen zum Thema "Weisungen an Staatsanwaltschaften".
(...) Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat im Fall Mollath keinen Anfangsverdacht einer Straftat gesehen und folglich kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bearbeitung der Strafanzeige wurde auch bereits im Jahr 2004 im Rahmen einer Landtagseingabe des Herrn Mollath durch den damaligen Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags nicht beanstandet. (...)