Frage an Beate Merk von Maria-Theresia A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Merk,
für die Sendung „Report Mainz“ vom 12.11.2012 führten Sie mit der Reporterin Frau Anthes ein Gespräch. Siehe http://www.youtube.com/watch?v=336jV80NZyk
Das Gespräch in der Zeit von Minute 10:50 bis 12:20 läuft so ab:
Frau Anthes:
„Die HVB hat eine interne Untersuchung durchgeführt [...]
Bestätigen diese Untersuchungen der HVB die Aussagen von Herrn Mollath?“
Frau Merk:
„So weit Sachverhalte oder Vorwürfe noch verfolgbar waren, bestätigt das die Vorwürfe nicht.“
Frau Anthes zitiert wörtlich aus dem Bericht der HVB:
„Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.“
Frau Merk:
„So weit sie verfolgbar waren, haben sie sich nicht als zutreffend herausgestellt“
Frau Anthes wiederholt
„Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt“
Frau Merk:
„So weit sie verfolgbar waren, haben sie sich als nicht zutreffend herausgestellt“
Frau Anthes „D.h. ? “
Frau Merk:
„Dass sie, so weit sie verfolgbar waren, nicht zutrafen“.
Frau Anthes
„D. h. es gab Dinge, die Herr Mollath geschildert hat, die auch zutreffen, Dinge, die ein
Schwarzgeldverschiebesystem der HVB betreffen, aber die sind jetzt halt nicht mehr verfolgbar. Aber das ist doch eine ganz andere Aussage als „ Alles, was er gesagt hat, stimmt nicht.“ “
Frau Merk:
„So weit sie verfolgbar waren, waren sie nicht zutreffend. Das habe ich auch ganz klar so gesagt.“
In der Minute 14:40 bis 14:57
Frau Merk:
„Ich kann Ihnen nur sagen, dass die noch verfolgbaren Vorwürfe sich nicht bestätigt haben.
[...]
Die verfolgbaren Vorwürfe haben sich nicht bestätigt.
Mehr sage ich zu diesem Thema nicht.“
Sehr geehrte Frau Merk, seit dem Gespräch sind ca. 8 Wochen vergangen.
Können Sie inzwischen mehr zu diesem Thema sagen?
Fällt Ihnen zu der Aussage „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.“
des HVB-Berichtes inzwischen auch noch eine andere Antwort als in dem Interview ein?
Freundliche Grüße
M. Albert
Sehr geehrte Frau Albert,
Das Interview mit Report Mainz bezog sich vor allem auf meinen Bericht im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags am 8. März 2012 und hielt dem den HVB-Revisionsbericht entgegen.
Der viel zitierte Satz aus dem HVB-Revisionsbericht lautet: "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt". Zum einen wurde das Wort "nachprüfbar" in der öffentlichen Berichterstattung über den HVB-Revisionsbericht häufig nicht erwähnt, so dass der falsche Eindruck entstand, alle Vorwürfe des Herrn Mollath hätten sich nach Einschätzung der HVB bestätigt.
Zum anderen ist wie folgt zu differenzieren: Ich hatte bereits im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags am 8. März 2012 zu dem Revisionsbericht der HVB Stellung genommen, und zwar aufgrund der Bewertung durch die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraftaten Nürnberg-Fürth. Dort hatte ich klar zwischen den von der HVB festgestellten arbeitsrechtlichen Verstößen und den Hinweisen auf Straftaten differenziert, die jedoch zum Zeitpunkt der Weiterleitung des Berichts von der HVB an die Staatsanwaltschaft Ende 2011 bereits verjährt und nicht mehr verfolgbar waren. Dabei habe ich auch dargestellt, dass der Bericht gerade nicht den Verdacht bestätigt, dass diese geschilderte Möglichkeit von Geldanlagen in der Schweiz nach 1998 weitergeführt wurde, oder dass Wertpapiere oder Bargeld von Mitarbeitern der Bank persönlich in die Schweiz gebracht worden sind. Ferner hatte ich ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth den HVB-Revisionsbericht hinsichtlich der steuerlich relevanten Gesichtspunkte als Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden weitergeleitet hat.
Aus dieser Differenzierung erklären sich auch meine Äußerungen in dem Report Mainz Interview.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL