(...) für die Einführung von „Wesenstests“ mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei Richterinnen und Richtern besteht aus meiner Sicht keinerlei Anlass. Regelmäßigen nicht-anlassbezogenen Untersuchungen stünde zudem die verfassungsrechtlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit (Art. (...)
(...) Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist es als Organ der Justizverwaltung wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen auch nur zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. (...)
(...) Ich versichere Ihnen jedoch, dass die Staatsanwaltschaft versuchen wird, alle im Hinblick auf diesen Fall aufgeworfenen Fragen aufzuklären und die ggf. erforderlichen Schritte in die Wege leiten wird. (...)
(...) Aus dieser Differenzierung erklären sich auch meine Äußerungen in dem Report Mainz Interview. (...)
(...) Dieser parlamentarischen Überprüfung möchte ich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Bekämpfung extremistischer Strömungen mir und der gesamten bayerischen Justiz ein zentrales Anliegen ist. In Bayern ist kein Platz für Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus! (...)