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Frage von Wilhelm M. •

Frage an Beate Merk von Wilhelm M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

auf meine Frage vom 16.11.2012 haben Sie mir mit Datum vom 18.1.2013 eine Antwort geschickt. Leider passt die Antwort nicht zu meiner Frage. Ich habe mich nicht nach dem Ablauf des juristischen Verfahrens erkundigt, sondern nach einer (mehrfach wiederholten) Aussage von Ihnen in einem Fernsehinterview. Meine Frage ist also noch nicht beantwortet.

Damit Sie nicht suchen müssen wiederhole ich meine Frage noch einmal:
"ich habe Ihr Interview bei Report Mainz gesehen. Darin geht es u.a. darum, ob die von Gustl Mollath in seiner Anzeige gegen Mitarbeiter und Kunden der Hypovereinsbank vorgebrachten Beschuldigungen den Tatsachen entsprechen, oder nicht. Im vertraulichen Sonderrevisionsbericht der Hypovereinsbank heißt es, alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths hätten sich als zutreffend herausgestellt. Sie sagen: "Soweit diese Behauptungen verfolgbar waren haben sie sich NICHT als zutreffend herausgestellt."
Zumindest oberflächlich betrachtet behaupten Sie also genau das Gegenteil von dem, was die HVB selbst als Ergebnis ihrer internen Untersuchung feststellt. Ich gehe aber davon aus, dass Ihre Aussage überlegt ist. Um diese zu verstehen bitte ich Sie darum, den Unterschied zwischen "nachprüfbar" und "verfolgbar" in diesem Sachzusammenhang zu erklären. Leider haben Sie nicht die Gelegenheit im Interview genutzt, um Ihre so konträre Meinung zu erklären."

Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Methfessel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Methfessel,

zu Ihrer ergänzenden Anfrage vom 19. Januar 2013. Leider hat es offenbar eine Fehlzuleitung gegeben. Angesichts der Vielzahl der Anfragen bitte ich insoweit um Verständnis für dieses Büroversehen. In meinem Antwortschreiben vom 18. Januar 2013 habe ich wie folgt zu Ihrer Anfrage Stellung genommen:

Der Bericht von Report Mainz bezog sich vor allem auf die Sitzung des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags am 8. März 2012 und hielt dem den HVB-Revisionsbericht entgegen.

Der viel zitierte Satz aus dem HVB-Revisionsbericht lautet: "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt". Zum einen wurde das Wort "nachprüfbar" in der öffentlichen Berichterstattung über den HVB-Revisionsbericht häufig nicht erwähnt, so dass der falsche Eindruck entstand, alle Vorwürfe des Herrn Mollath hätten sich nach Einschätzung der HVB bestätigt.

Zum anderen ist wie folgt zu differenzieren: Ich hatte bereits im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags am 8. März 2012 zu dem Revisionsbericht der HVB Stellung genommen, und zwar aufgrund der Bewertung durch die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraftaten Nürnberg-Fürth. Dort hatte ich klar zwischen den von der HVB festgestellten arbeitsrechtlichen Verstößen und den Hinweisen auf Straftaten differenziert, die jedoch zum Zeitpunkt der Weiterleitung des Berichts von der HVB an die Staatsanwaltschaft Ende 2011 bereits verjährt und nicht mehr verfolgbar waren. Dabei habe ich auch dargestellt, dass der Bericht gerade nicht den Verdacht bestätigt, dass diese geschilderte Möglichkeit von Geldanlagen in der Schweiz nach 1998 weitergeführt wurde, oder dass Wertpapiere oder Bargeld von Mitarbeitern der Bank persönlich in die Schweiz gebracht worden sind. Ferner hatte ich ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth den HVB-Revisionsbericht hinsichtlich der steuerlich relevanten Gesichtspunkte als Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden weitergeleitet hat.

Aus dieser Differenzierung erklären sich auch meine Äußerungen in dem Report Mainz Interview.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin