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Beate Merk
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Frage von Frank F. •

Frage an Beate Merk von Frank F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Merk,

ich würde Ihnen gerne eine Frage bezüglich Ihrer politischen Schlüsse aus den Diskussionen im Rahmen der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath stellen.
Sie werden sicherlich verfolgt haben, dass eine breite Diskussion und Besorgnis innerhalb der Bevölkerung entstanden ist, ob, unabhängig von den juristischen Ergebnissen einer beabsichtigten Wiederaufnahme dieses konkreten Falles des Herrn Mollath, unter gewissen unglücklichen Umständen eine Verurteilung, Inhaftierung oder Unterbringung in einer forensischen Klinik potentiell möglich ist. Eine eben ausgestrahlte ARD-Dokumentation "Unschuldig in Haft" hat offensichtlich diese Furcht anhand realer Beispiele verstärkt und viele besorgte Reaktionen hervorgerufen.
Zu meiner Frage:
Planen Sie, in Ihrer Funktion als Justizministerin, diese Sorgen der Bevölkerung politisch aufzugreifen und zu thematisieren? Haben Sie Ideen oder Vorschläge, wie man bspw. durch optimierte juristische Verfahrensregeln oder neutrale Anlaufstellen diesem Problem begegnen könnte?

Vielen Dank für eine Antwort,
Frank Fischer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Januar 2013.

Selbstverständlich nehme ich die in der öffentlichen Diskussion immer wieder angesprochene Angst, unschuldig inhaftiert oder in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht zu werden, sehr ernst und setze mich auch mit der Frage der Kontrolle richterlicher Entscheidungen auseinander.

Aus Gründen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit sowie der Gewaltenteilung kann eine Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehen Rechtsbehelfe durch Gerichte höherer Instanzen erfolgen. Eine Kontrolle durch sogenannte "neutrale Anlaufstellen" ist somit nicht möglich, aber auch nicht geboten: Jedem Inhaftierten steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, seine Inhaftierung durch das anordnende bzw. übergeordnete Gericht überprüfen zu lassen. Des Weiteren besteht auch noch die Möglichkeit, sich an das Bundesverfassungsgericht bzw. an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.

Im Übrigen kann ich Ihnen versichern, dass in der Bayerischen Justiz Fortbildungsangebote zum Thema "Forensische Psychiatrie" angeboten werden, so dass eine ständige Weiterbildung der Richter und Staatsanwälte in diesem Bereich gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stegmann,

ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich zu aktuell laufenden Ermittlungsverfahren bzw. zum Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath nicht näher äußern kann.

Ich versichere Ihnen jedoch, dass die Staatsanwaltschaft versuchen wird, alle im Hinblick auf diesen Fall aufgeworfenen Fragen aufzuklären und die ggf. erforderlichen Schritte in die Wege leiten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin