Frage an Beate Merk von Gerhard L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
am 21.03.2011 wurde mein Vater unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls und verstarb kurz darauf an den Verletzungen.
Der Schadenverursacher wurde zu einer Strafe von 90 Tagessätzen á ? 35,-- verurteilt, obwohl er ein 6-stelliges Jahreseinkommen hat. Wie kommt diese rechnerische Größe von € 35,-- pro Tag zustande?
Warum erfolgte kein gerichtliche Fahrverbot nach einer Verurteilung gem. § 222 StGB?
Warum erfolgte kein Eintrag von 5 Punkten in das Verkehrszentralregister?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Lutz
Sehr geehrter Herr Lutz,
in Ihrer Anfrage setzen Sie sich kritisch mit einer gerichtlichen Verurteilung auseinander.
Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist es als Organ der Justizverwaltung wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen auch nur zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Aus diesem Grund kann ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen leider nicht Stellung nehmen.
Ich bedauere sehr, dass Sie Ihren Vater durch einen Verkehrsunfall verloren haben und wünsche Ihnen für die Bewältigung dieses schweren Schicksalsschlages viel Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL