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Frage von Daniel G. •

Frage an Beate Merk von Daniel G. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

im Fall der verschleppten Marlene (3j.) ist Richter i.R. Rudolf Heindl Verfahrensbeteiligter. Er hat mehrfach Strafanzeigen gegen die Richter vom OLG Nürnberg und Richterin Sabine Thiermann vom AG Schwabach erstattet. Die Bayerische Justiz stellt in solchen Fällen keine Regulierungsmöglichkeiten – gar Richter – zur Verfügung, die sich an Ihrer Aussage [1] im Ansatz (am Kindeswohl oder an der UN-KRK) orientieren.

Wie aus der Dienstaufsichtsbeschwerde [2] und aus anderen Fällen öffentlich bekannt ist [3], gibt es keinen Hinweis darauf, dass RichterInnen in der Bay. Justiz an einem anderen Tag – einem anderen Bürger – in einem anderen Verfahren anders arbeiten oder anders ausgebildet sind.

Sie schrieben in [3] sinngemäß, es könne nicht an der Ausbildung der Richter liegen. Einen Handlungsbedarf zur Lernzielkontrolle sehen Sie derzeit nicht - die physische Teilnahme an Richterinnenweiterbildungen genügt.

Das Gesetz sieht weder eine Lernzielkontrolle noch einen Wesenstest mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen für die (von den Ministerpräsidenten und der regierenden Partei) auf Lebenszeit ernannten RichterInnen vor.

1. Können Sie sich vorstellen, eine Prüfung einzuführen, die einen Wesenstest mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei RichterInnen enthält? (Vergl. Intervalle wie bei LKW-Fahrer)

2. Können Sie sich vorstellen, sich auch im Fall der verschleppten dreijährigen Marlene dafür einzusetzen, das Verfahren an das tatsächlich zuständige Bundesland (Sachsen) abzugeben, um nicht weiteres kindschädliches und scheinbar oder tatsächlich rechtswidriges Verhalten weiterhin vertuschen zu müssen.

MfG
Daniel Grumpelt

[1] http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f342164.html#q342164
[2] http://www.petite-marlen.de/Dokumente/DG_121203_DG-OLG-Nbg_DAB-DG90-94_forensischer-Methodenschutz-in-der-Justiz-N%C3%BCrnberg_black.pdf
[3] http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f344333.html#q344333

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Grumpelt,

für die Einführung von „Wesenstests“ mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei Richterinnen und Richtern besteht aus meiner Sicht keinerlei Anlass. Regelmäßigen nicht-anlassbezogenen Untersuchungen stünde zudem die verfassungsrechtlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Grundgesetz) entgegen.

Das Staatministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit auch keinerlei Einfluss auf den Verlauf gerichtlicher Verfahren nehmen und dementsprechend nicht veranlassen, dass ein Verfahren von einem Gericht an ein anderes Gericht abgegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL