(...) in Bezug auf Ihre Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass Strafanzeigen stets durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, in deren Zuständigkeitsbereich die angezeigte Tat fällt. Das Gesetz sieht für die Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Justizangehörige grundsätzlich keine abweichende Zuständigkeit vor. (...)
(...) Februar 2013, in der Sie von den erheblichen Belastungen insbesondere für mittelständische Unternehmen durch sog. Swap-Geschäfte berichten und auf die in München laufenden Verfahren gegen verschiedene Banken wegen Swap-Geschäften hinweisen. (...)
(...) Unabhängig davon ist es den Stellen der Justizverwaltung aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Unabhängigkeit der Gericht verwehrt, gerichtliche Entscheidungen aufzuheben, abzuändern oder zu bewerten. Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit keine Regelungen zu dem in Familiensachen anzuwendenden Recht enthält. (...)