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Frage von Martin D. •

Frage an Beate Merk von Martin D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Merk,

da eine Antwort bislang ausblieb und Sie die FALSCHE Auskunft bislang nicht korrigierten, dass Strafanzeigen gegen Behördenleiter und Amtsträger der Justizbehörden in Bayern durch "unabhängige" Behörden geprüft werden, hier nochmals KONKRETE Frage:

Ich wurde auf Betreiben der Staatsanwaltschaft unter Herrn Lückemann, CSU vom 21.06.2009 bis zum 22.04.2010 in Untersuchungshaft genommen. Ziel der Behörden war die dauerhafte Unterbringung nach Paragraf 63 StGB, weil ich laut Fehlgutachten (Obergutachten Prof. Nedopil) des regionalen Gutachters eine Gefahr für die Allgemeinheit sei.

Urteil des Landgerichts Würzburg stellte fest, dass keine Straftat vorlag, weshalb ein Freispruch erfolgte und auf Haftentschädigung erkannt wurde, 20.08.2010, Az. 10465/09, 1. StrK.

Aufgrund vieler "Merkwürdigkeiten" und Lügen erstattete ich Strafanzeige insb. gegen den ehem. Generalstaatsanwalt Lückemann (seit 1.2. Präsident des OLG) , den ausführenden Staatsanwalt Trapp (heute Oberstaatsanwalt) und die Richter des OLG Bamberg, Dr. Baumann, CSU, und Schepping wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung im Amt.

Besonders beachtenswert ist, dass die Beschuldigten nach einer Haftentlassung am 04.03.2010 (Eingang Obergutachten) nach bereits acht Monaten ´U-Haft´ einen ZWEITEN Haftbefehl erwirkten, worauf ich nochmals (angeblich "Fluchtgefahr") am 12.03.2010 in meiner Wohnung in BW festgenommen wurde und nochmals 6 Wochen in ´U-Haft´ verbrachte.

Weiter ist beachtenswert, dass die BESCHULDIGTEN infolge ungehindert vom Landgericht angewiesene Entschädigung verweigerten!

Unter Az. 100 Js 5149 wurde die Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen u.a. den Gemeralstaatsanwalt und die Richter in Bamberg durch die Staatsanwaltschaft Bamberg erledigt!

Erklären Sie bitte, wie Sie zu der Aussage kommen, "andere" Behörden würden solche Strafanzeigen bearbeiten?

Welche Behörde ist für meine Anzeige jetzt zuständig?

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Deeg,

in Bezug auf Ihre Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass Strafanzeigen stets durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, in deren Zuständigkeitsbereich die angezeigte Tat fällt. Das Gesetz sieht für die Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Justizangehörige grundsätzlich keine abweichende Zuständigkeit vor.

In Einzelfällen kann jedoch gemäß §§ 145, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Zuweisung an eine andere Staatsanwaltschaft erfolgen. Die Voraussetzungen hierfür lagen in Ihrem Fall nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL