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Frage von Stefan B. •

Frage an Beate Merk von Stefan B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für eine Antwort auf meine Frage genommen haben. Ich habe die Frage analog auch in schriftlicher Form an das Bundesministerium der Justiz gestellt. Meines Erachtens weicht Ihre Antwort von der Auskunft des BMJ ab. So schreiben Sie, dass "der Verletzte in einem Strafverfahren die Akten unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich nur durch einen Rechtsanwalt einsehen" könne.

Das BMJ antwortete mir hingegen, dass der Anspruch auf "Auskünfte und Abschriften aus den Akten" im Ergebnis einer Akteneinsicht entspräche. Der Unterschied wäre nur, dass dem Geschädigten im Fall der "Abschrift" nur eine Kopie der Akte zugesandt würde. Dem Geschädigten einer Straftat genügt dies natürlich vollkommen aus, da er in erster Linie über den Verfahrensstand informiert werden möchte.

Laut BMJ kann die Bitte um Übersendung einer Abschrift auch nicht einfach aus Kostengründen abgelehnt werden. Weiterhin muss der Geschädigte laut BMJ auch keine genaue Kenntnis haben, welche Unterlagen er anfordern kann. Das BMJ führte hierzu aus: "Der Anspruch auf Auskünfte aus den Akten dürfte nämlich in der Praxis oft dem Anspruch auf Abschriften daraus vorangehen. Sprich: Zunächst soll der Verletzte erfahren dürfen, was genau in den Akten enthalten ist (beispielsweise Polizeiberichte, Gutachten oder ähnliches). Aufbauend auf dieser Auskunft kann er sodann entsprechende Abschriften verlangen."

Meine ergänzende Frage an Sie ist daher, ob Sie in Bayern bzgl. der Vorschriften des § 406 e StPO eine andere Rechtsauffassung als das BMJ haben?

Gibt es in Bayern interne Vorgaben an die Staatsanwaltschaften, wonach die Bitte um Auskunft bzw. Übersendung einer Abschrift gem. § 406 e StPO immer oder möglichst oft abgelehnt werden sollen?

Gibt es überhaupt interne Richtlinien zur Handhabung des § 406 e StPO in Ihrem Ministerium?

Gibt es Statistiken über die Quote der Ablehnungen im Verhältnis zu den Auskunftserteilungen?

MfG

Stefan Bauer

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