Frage an Beate Merk von Christian P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Merk,
ausweislich des Wiederaufnahme-Antrags im Falle Mollath durch dessen Anwalt Strate
haben die Richter Brixner, Eberl und viele andere (die Namen sind öffentlich, da ja die Urteile "im Namen des Volkes" ergingen) in dieser Causa vorsätzliche Rechtsbeugung begangen, die aber als Straftaten leider schon verjährt sind:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf
Meine Frage läßt sich ganz knapp mit "ja" oder "nein" beantworten:
Werden Sie sich mit der gleichen Vehemenz, mit der Sie an anderer Stelle Verschärfungen forderten, für eine verlängerte, evtl. sogar zeitlich unbegrenzte Verjährungsfrist für Rechtsbeuger/innen einsetzen?
Herzlichen Dank aus Unterfranken
Dr. Christian Petersen
Aschaffenburg