(...) Es ist mir als bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, zu gerichtlichen Verfahren Stellung zu nehmen und diese zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. (...)
(...) externe Weisungen durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft sind ein absoluter Ausnahmefall und in meiner Amtszeit bisher auch nur einmal vorgekommen: Wie Sie wissen, habe ich im Dezember letzten Jahres den Generalstaatsanwalt in Nürnberg gebeten, im Fall des Herrn M. einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen bei der hierfür zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg anzuordnen. (...)