Frage an Beate Merk von Thomas F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
Ich möchte Ihnen 2 Fälle aus Mainburg nachfolgend vorstellen, beide Fälle haben vor allem die dortige Bevölkerung stark emotionalisiert. Der Fall 1 handelt von einem Sänitärfirmeninhaber, der zu 2 Jahren Gefängnis vom Landgericht München verurteilt worden ist. Der Fall 2 von dem ehemaligen Kämmerer der Stadt Mainburg, der mit 54 Jahren in den Ruhestand gegangen ist und gegen den die Landesanwaltschaft ermittelt/ermittelt hat. Beide sind finanziell durch den Verkauf der Sanitärfirma bzw. die Beamtenpension im Fall des ehemaligen Stadtkämmerers abgesichert, teils "paralysiert".
Fall 1
www.sueddeutsche.de/bayern/ex-landrat-von-pfaffenhofen-schaech-kaempft-um-seine-ehre-1.1540674
....im Juni 2010 wurde Schäch wegen Untreue zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt und seines Amtes als Landrat enthoben. Jetzt, nach mehr als zweijährigem Kampf durch die Instanzen, hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil aufgehoben und an das Landgericht München II zurückverwiesen......
.....Der Schaden, den das Fehlurteil angerichtet habe, sei "immens und kaum reparabel". Schäch hatte sich nach dem Urteil aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, der zuvor umtriebige Macher verkaufte auch seine Sanitärfirma. "Als Folge meiner Kraftlosigkeit", wie er sagt, "das Urteil hat mich paralysiert.".......
Fall 2
www.idowa.de/jugend/archiv/artikel/2012/02/29/landesanwaltschaft-fuehrt-disziplinarverfahren-gegen-frueheren-stadtkaemmerer-josef-niessl.html
... läuft ein Disziplinarverfahren bei der Landesanwaltschaft Bayern.....
www.idowa.de/home/artikel/2012/07/23/ex-kaemmerer-ist-nicht-mehr-im-dienst-der-stadt.html
.....Der Stadtrat musste entsprechend den beamtenrechtlichen Bestimmungen dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit stattgeben.....
Ich verstehe nicht, wie die Justiz und Bayerische Gerichte so fragwürdig handeln können? Ich bitte Sie um eine Antwort, ich bitte Sie als Staastsbürger.
Vielen Dank.
Tommy
Sehr geehrter Herr Filser,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 4. März 2013, in der Sie sich kritisch mit einer Entscheidung eines bayerischen Gerichts und einem durch die Landesanwaltschaft Bayern geführten Disziplinarverfahren auseinandersetzen.
Es ist mir als bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, zu gerichtlichen Verfahren Stellung zu nehmen und diese zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass ich zu der von Ihnen genannten gerichtlichen Entscheidung keine Einschätzung abgeben kann.
Soweit Sie auf ein Disziplinarverfahren der Landesanwaltschaft Bayern Bezug nehmen, bitte ich Sie, sich diesbezüglich an das Bayerische Staatsministerium des Innern zu wenden, dem die Landesanwaltschaft Bayern unmittelbar nachgeordnet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL