Frage an Beate Merk von Frank F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Merk,
ich beziehe mich auf die Stellungnahme zum Fall Mollath
www.justiz.bayern.de/media/pdf/presse-und-medien/stellungnahme_mollath.pdf
Am 30.11.2012 haben Sie die Generalstaatsanwalt in Nürnberg "gebeten, einen Wiederaufnahmeantrag von Amts wegen bei der hierfür zuständigen Staatsanwaltschaft anzuordnen".
Auslöser dafür waren:
- Vermeintliche Einflussnahme von Richter Brixner auf die Steuerfahndungsstelle
- Richtigstellung der Befangenheit durch Dr. Wörthmüller
Diese Anweisung Ihrerseits halte ich auch für angebracht, aus folgenden Gründen:
- Herr Mollaths Wahn wurde attestiert durch Annahme der Unrichtigkeit seiner Behauptungen bzgl Steuerhinterziehungen im Umfeld der HVB. Diese Annahme hätte u.a. durch Maßnahmen der Steuerfahndung voraussichtlich widerlegt werden können.
- Der Wahn wurde im Urteil gerade auch damit begründet, Dr. Wörthmüller sei ein Außenstehender, der ohne Anhaltspunkt von Herrn Mollath in diese Steuerhinterziehungsvorwürfe eingebunden wurde. Herr Wörthmüller sieht durchaus Anhaltspunkte.
Folgende Sachlage besteht nun:
- Entgegen der Versicherung durch den Präsidenten des Landesamts für Steuern, Roland Jüptner, dass es weder Einflussnahme noch einen entsprechenden Vermerk zu dem Gespräch mit Herrn Brixner gab, hat nun ein Dokument, welches der Presse vorliegt, das Gegenteil bewiesen.
- Die Aussagen Dr. Wörthmüllers haben weiterhin bestand.
Ich wäre dankbar, wenn Sie folgende Fragen beantworten können:
- Sie haben einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet. Wird der Anordnung Folge geleistet und wann?
- Spricht aus Ihrer Sicht noch etwas gegen die Begründungen Ihrer Anordnung, da beide ja nun offensichtlich bestätigt sind?
- Da Herr Wörthmüllers Aussage aus der Presse zitiert wurde und auch die Frage in Sachen Herrn Brixner von Ihnen transparent gegenüber der Öffentlichkeit behandelt wurde, stellt sich die Frage: Hat Dr. Wörthmüller seine Aussage inzwischen bestätigt?
Vielen Dank für einen Antwort,
Frank Fischer