(...) Deutlich wird aus der Definition aber auch, dass es keine zweckgebundene Steuererhebung geben darf. Die Ökosteuer heißt so, weil sie ein ökologisches Verhalten anregen soll, nicht weil ihr Aufkommen für ökologisch wirksame Maßnahmen ausgegeben werden muss. Die Verwendung der Steuern im Haushalt des Bundes, die Haushaltsaufstellung, ist die vornehmste Aufgabe des Parlamentes, das in seiner Entscheidung frei ist - auch wenn große Teile des Haushaltsaufkommens durch Ausgaben gebunden sind, die auf früheren Entscheidungen des Parlaments beruhen. (...)