Portrait von Barbara Hendricks
Barbara Hendricks
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Barbara Hendricks zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Myriam L. •

Frage an Barbara Hendricks von Myriam L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks,

Da ich nach vielen vielen Stunden Internetrecherche auf meine Frage keine Antwort fand, dachte ich es sei eine gute Idee mich an sie zu wenden.
Welcher Anteil der Energie- und Stromsteuer ist Ökosteuer?
2006 war von ca. 18 Milliarden € Ökosteuereinnahmen die Rede, jedoch wurden über Energiesteuer und Stromsteuer über 46 Milliarden (zumindest 2005) eingenommen. Was passiert mit dem verbleibenden Geld?
Ist es vielleicht so, dass "nur" die Einnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung und die Einnahmen aus der 1999 neu eingeführten Stromsteuer als Ökosteuer bezeichnet werden?
Ich bitte dringendst um Antwort bevor mein armer Schülerkopf zerbricht :,)

Mit freundlichen Grüßen
Myriam

Portrait von Barbara Hendricks
Antwort von
SPD

Liebe Myriam,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die ökologische Steuerreform war ein ganzer Katalog von Maßnahmen, die zu - teilweise geschätzten - Steuermehreinnahmen geführt haben. Man kann also nicht sagen, dass die Steuer auf Energie generell eine Ökosteuer sei - sie ist zunächst eine Verbrauchssteuer wie andere auch. Erst die mit der ökologischen Steuerreform vollzogene Veränderung von Be- und Entlastungen bei der Besteuerung wie sie unten (siehe Anhang) aufgeführt wird, hatte eine ökologisch verhaltenslenkende Wirkung zum Ziel. Das Steueraufkommen aus der Energiebesteuerung fließt wie alle Steuern in den allgemeinen Steuertopf und steht bei der Aufstellung des Haushaltsplans des Bundes auf der Einnahmenseite zur Verfügung. Nach dem Haushaltsrecht sind Steuern "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein." Der letzte Teilsatz ermöglicht also erst lenkende Steuern. Deutlich wird aus der Definition aber auch, dass es keine zweckgebundene Steuererhebung geben darf. Die Ökosteuer heißt so, weil sie ein ökologisches Verhalten anregen soll, nicht weil ihr Aufkommen für ökologisch wirksame Maßnahmen ausgegeben werden muss. Die Verwendung der Steuern im Haushalt des Bundes, die Haushaltsaufstellung, ist die vornehmste Aufgabe des Parlamentes, das in seiner Entscheidung frei ist - auch wenn große Teile des Haushaltsaufkommens durch Ausgaben gebunden sind, die auf früheren Entscheidungen des Parlaments beruhen.

Die Zahl von ca. 18 Mrd. Euro Aufkommen aus der sog. Ökosteuer dürfte auch für 2007 grob geschätzt zutreffen. Eine genauere Aussage ist nicht möglich, da mit fiktiven Annahmen etc. gearbeitet werden muss. Die im Anhang folgenden Erläuterungen zur Ökosteuer stammen aus dem Internetangebot des Bundesfinanzministeriums.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Barbara Hendricks MdB

Weitere Informationen

Ökologische Steuerreform (PDF 156 KB)
http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BMF/r0?p=%2FSites%2Fbmf%2FDE%2FService%2FDownloads%2FAbt_IV&u=http%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2Flang_de%2FDE%2FService%2FDownloads%2FAbt__IV%2F061%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf>