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Frage von Bernd D. •

Frage an Barbara Hendricks von Bernd D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks,

(da Sie auf zwei E-Mails nicht reagierten, nun ein Versuch auf diesem Wege:)

Was spricht aus Ihrer Sicht gegen folgenden Vorschlag zur Fortentwicklung des Arbeitsschutzgesetzes:

" Rauchen ist an allen geschlossenen Arbeitsplätzen verboten; Ausnahmen davon sind nur dann möglich, wenn dadurch der Schutz der nicht-rauchenden Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Dies ist dann anzunehmen, wenn Tabakrauch nicht wahrnehmbar ist."

Mit freundlichem Gruß
Bernd Derksen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Derksen,

vielen Dank für Ihren Vorschlag zur Fortentwicklung des Arbeitsschutzgesetzes im Zuge des Nichtraucherschutzes. In der Tat ist das Arbeitsstättengesetz der Hebel, an dem der Gesetzgeber auf Bundesebene ansetzen kann, um eine in Deutschland einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz zu schaffen - aber nur im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Abgesehen davon hat der Bund beim Nichtraucherschutz nur noch für seine Bundeseinrichtungen Gesetzgebungskompetenz. In dem beifügten Protokoll der 95. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 27. April 2007 können Sie die Debatte anlässlich der Einbringung des "Gesetz der Bundesregierung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" (Drs 16/5049)nachvollziehen. Ministerin Ulla Schmidt geht hier auch auf das Arbeitsstättengesetz ein. Die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung ist leider insofern für ein Gesetz ungeeignet, weil die Empfindlichkeit gegenüber Tabakrauch durchaus subjektiv ist. Was der eine gar nicht "wahrnimmt", ist dem anderen schon zu viel. Das Erfordernis, Gesetze so zu formulieren, dass Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen aufgrund von unklaren Bestimmungen möglichst vermieden werden, wäre dann nicht erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Barbara Hendricks