Frage an Barbara Hendricks von Werner P. bezüglich Wirtschaft
Sehr verehrte Frau HENDRIKSEN,
wann kann ich mit der Abschaffung der Zwangsverkammerung rechnen. Sie wisen doch " KÖNNER brauchen keine KAMMER"
Die Kammern sind nur Balast für die Wirtschaft.
Übrigens: Die Kammern bilden nicht aus. Sie führen lediglich einen Karteikasten. Heute electronisch - früher zu Fuß.
Sie dürfen auch meine vollständige Anschrift veröffentlichen.
MfG Werner Pickers
Sehr geehrter Herr Pickers,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK), auf die ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.
Im IHK-Gesetz ist die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bundesgesetzlich geregelt. Danach gehören laut § 2 Abs. 1 IHK-Gesetz natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere nicht rechtsfähige Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der IHK entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten, zur Industrie- und Handelskammer.
Das Kammerwesen entspricht durchaus dem Selbstverwaltungsgedanken des Grundgesetzes. Für die Beantwortung Ihrer Frage besonders interessant ist aber vor allem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 07.12.2001, in dem die Pflichtmitgliedschaft bei den IHK für verfassungsgemäß erklärt wurden.
Das BVerfG begründet sein Urteil u.a. folgendermaßen: „Die Beeinträchtigung des einzelnen Gewerbetreibenden durch die Pflichtmitgliedschaft ist auch deshalb hinnehmbar, weil die Pflichtmitgliedschaft für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet, dabei aber auch die Möglichkeit offen lässt, sich nicht aktiv zu betätigen. Die Pflichtmitgliedschaft hat überdies eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt.“ (Pressemitteilung Nr. 4/2002 vom 17. Januar 2002 zum Beschluss vom 7. Dezember 2001 - Az. 1 BvR 1806/98 -)
Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen sorgfältig trifft. In diesem Sinne stellen weder die Bundesregierung noch die sie tragenden Koalitionsparteien die gesetzlich geregelte Mitgliedschaft aller Unternehmen in der IHK in Frage.
Dies ist allerdings unabhängig von einer Diskussion über eine mögliche IHK-Reform. Hierüber wird derzeit auch in der SPD-Bundestagsfraktion gesprochen und auch über die Höhe der Mitgliedsbeiträge halte ich für durchaus diskussionsfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks MdB