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Bärbel Kofler
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Frage von Marc-André S. •

Sehr geehrte Frau Kofler, wie wird damit umgegangen, wenn ein Mehrfamilienhaus mit 3 WE mit einer Wärmepumpe ohne Vorjahresverbraucht ausgestattet wird?

Sehr geehrte Frau Kofler, leider gibt es in meinem Fall keinen Vorjahres Energieverbrauch. Ich habe ein altes 50er Jahre Haus aufwendig auf den neusten Stand der Technik gebracht (Bauzeit 1 Jahr) In diesem Zuge eine ÖL Heizung gegen eine Wärmepumpe getauscht und das gesamte Haus auf den KFW55 Standard gebracht. Das Haus umfasst drei Wohneinheiten. Nun stelle ich mir die Frage inwieweit sich hier eine Strompreisdeckelung umsetzen lässt, da es durch die lange Bauzeit/ Sanierung keine Vorjahreswerte gibt? Gibt es hier Schätzwerte? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Marc-André. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Am Donnerstag, den 15.12.2022 haben wir im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie den Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse (Drucksache 20/4685) beraten.

Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen zum 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse entlastet werden. Die Entlastungen für Januar und Februar erfolgen rückwirkend im März 2023. Auch Besitzerinnen und Besitzer von neu installierten Wärmepumpen werden bei diesen Regelungen nicht benachteiligt.

Stehen wie in Ihrem Fall keine Messdaten für den vollen Zeitraum zur Verfügung, ist unter Umständen eine Hochrechnung Ihres Verbrauchs nach §5 (Differenzbetrag) des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen) möglich. Die genaue Aufschlüsselung zur Berechnung des Differenzbetrags finden sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004685.pdf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler

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