Haben Sie oder einer der Führungskräfte der SPD sich für die Verletzung der Menschenrechte bei den betroffenen Mitbürgern entschuldigt?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.11.2019 ein Urteil zu „Hartz4“ verkündet. Hiernach verstoßen Teile von „Hartz4“ gegen die Art. 1 Abs 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar...) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 (Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.)
Bisher hat keine Partei gegen dieses Urteil etwas Konkretes, Nachhaltiges unternommen. Der Schuldspruch besteht seit über drei Jahren.
Zusatzfrage: Wann werden die Menschenrechte in Deutschland wieder hergestellt?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie in der Vergangenheit ja bereits mehrfach an mich und andere Vertreter der SPD gerichtet haben.
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion sehen die Zukunft im Bürgergeld, das wir in dieser Legislaturperiode einführen werden. Hartz IV, so sieht es der Koalitionsvertrag vor, wird abgeschafft und durch ein Bürgergeld ersetzt. Die Sanktionen in der Grundsicherung werden bis zur Einführung des Bürgergelds ausgesetzt. Wir folgen also dem Bundesverfassungsgericht. Das hatte in seinem Urteil vom 5. November 2019 klargestellt, dass Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, Mitwirkungspflichten haben. Jedoch sind nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhältnismäßig, mit denen auf Pflichtverletzungen reagiert werden kann. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hatte das Bundesverfassungsgericht Übergangsregelungen angeordnet. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Sanktionsregelungen bereits zeitweise komplett ausgesetzt.
Die SPD setzt sich seit Jahren für die Weiterentwicklung der sozialen Absicherung ein. Dies wird mit dem Papier „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit“ vom Februar 2019 deutlich. Das Papier können Sie hier nachlesen: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Parteispitze/20190928_Beschluss_PV_Neuer_Sozialstaat.pdf. Der Beschluss macht deutlich, dass das Instrument des Bürgergelds wichtig ist. In der aktuellen Koalition haben wir erstmals die Chance, es umzusetzen.
Natürlich gilt es, in jedem Land auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. In unserem Land überwachen unabhängige Gerichte die Einhaltung der Menschenrechte, wie das von Ihnen zitierte Gerichtsurteil ja auch belegt. Ich sehe in dieser Überwachung durch die Gerichte und der Klagemöglichkeit bei Menschenrechts- bzw. Grundrechtsverletzungen einen unschätzbaren Vorteil für die Verwirklichung der Menschenrechte in unserem Land.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler