Unmittelbar nach meinem Amtsantritt habe ich betont, dass mir die Reform des Wahlrechts ein wichtiges Anliegen ist,
Kurz gesagt: der Information der Öffentlichkeit. In der Demokratie sind politische Entscheidungen gegenüber dem Souverän, also der Bevölkerung, begründungspflichtig.
Aus diesen Zahlen aber ist nicht zu folgern, es fehle dem Parlament an demokratischer Legitimation.
Eines meiner konkreten Ziele ist es, durch dieses Mehr an Transparenz und Bürgernähe unsere Demokratie und ihre Verankerung in der Bevölkerung zu stärken.
Die Rednerinnen und Redner sollen in der öffentlichen Sitzung gut verständlich sein. Die Sitzungsleitung trägt keine Maske, um unmittelbarer in das Plenargeschehen eingreifen zu können.
Der Bundestag regelt seine Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie auf Grundlage von Art. 40 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz eigenverantwortlich.