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Bärbel Bas
SPD
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Frage von frank d. •

Abschaffung A1 Sprachnachweis vor Einreise nach Deutschland-wann ist es -so wie im Koalitionsvertrag vereinbart-endlich soweit?

Sehr geehrte Frau Bas,
ibt es aktuell bereits Abstimmungs- bzw. Gesetzesvorlagen zum Wegfall des Sprachzertifikate A1 vor der Einreise nach Deutschland?Als persönlich betroffener (deutscher Staatsbürger) bzw. meine Frau (Philippinische Staatsbürgerin), ist es uns neben vielen anderen ein überaus dringendes Thema; zumal die Ausnahme- bzw. Härtefallregelungen viel zu restriktiv und begrenzt ausgelegt werden!Die Abverlangung vor der Einreise ist bei einem deutschen Ehepartner ungerecht und diskriminierend, wenn Ehepartner von "privilegierten" ausländischen Arbeitnehmern ein solches Sprachzertifikat nicht benötigen!Die Ungerechtigkeit ist mehr als offensichtlich und schafft berechtigte Verärgerung und Unverständnis, da man damit "zweitklassige" Ehepartner definiert... unrühmlich für Deutschland!Sprache lässt sich auch in Grundzügen zudem immer am besten und schnellsten im "Sprachland" und bei Muttersprachlern lernen...In Hoffnung auf Änderung
Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

 

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich hierzu mit den zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion ausgetauscht. Es empfiehlt sich, bei weitergehenden Fragen hierzu direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dirk Wiese, dem für Innen, Recht, Petitionen, Sport und Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Sebastian Hartmann, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion. Diese sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner.

 

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie schnellstmöglich mit Ihrer Ehefrau hier in Deutschland zusammenleben möchten. Ehepartner dürfen nicht jahrelang getrennt leben müssen, nur weil es im Heimatland zu wenig zertifizierte Sprachkursangebote gibt oder der Prüfungsort zu weit entfernt liegt. Um es Ihnen und anderen schneller zu ermöglichen, mit ihren Partnerinnen und Partnern zusammenzuleben, haben wir uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern darauf verständigt, dass der erforderliche Sprachnachweis auch unverzüglich nach ihrer Ankunft von den Ehepartnern erbracht werden kann.

 

Zu Ihrer konkreten Frage: Diese Vereinbarung gilt. Meine Fraktion und ich stehen klar zu unserem Koalitionsvertrag und setzen weiter auf eine zeitnahe Umsetzung, damit Ehepaare nicht länger voneinander getrennt leben müssen. Derzeit gibt es aber noch keinen genauen Zeitplan für ein mögliches Gesetzgebungsverfahren.

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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