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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrte Frau Bas, ist die Erhöhung der Bezüge der Abgeordneten um 6,27 %(961,56 Euro) im Kontext zur Diskussion um die Bürgergelderhöhung angemessen?MfG Patrik B.

Einige Parteien stellen die Erhöhung des Bürgergeldes in Abhängigkeit zur Inflation nun zur Diskussion und bezeichnen sie als zu hoch, obwohl die Preise nicht gesunken sind sondern weiterhin,zwar moderat, steigen.

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/buergergeld-spahn-100.html

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/buergergeld-haushalt-debatte-finanzierung-100.html

Warum verzichten die Abgeordneten, auch aufgrund des angespannten Haushaltes ,nicht auf einen Teil der Erhöhung?Besonders diejenigen die die Bürgergelderhöhung als zu hoch verurteilen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Die Regelungen zur Abgeordnetenentschädigung basieren auf den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission aus dem Jahr 2011. Danach ist die Entwicklung der Diäten an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex gekoppelt. Dieser Index bildet den durchschnittlichen Anstieg von Löhnen und Gehältern der Beschäftigten in ganz Deutschland ab. Die Diäten werden jedes Jahr im Juli daran angepasst.

Die Abgeordneten sollen im selben Maße wie die Beschäftigten an der Einkommensentwicklung teilhaben und auch die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig. Als der Nominallohnindex beispielsweise im Jahr 2020 wegen der Corona-Krise erstmals seit vielen Jahren gesunken ist, sind auch die Diäten entsprechend gesunken. Die in diesem Jahr vergleichsweise starke Erhöhung der Diäten um 6 Prozent geht auf die ebenfalls starken Lohnerhöhungen zurück – die unter anderem auf die in den letzten Jahren gestiegenen Inflationsraten zurückzuführen sind.

Die Höhe der Diäten ist also nicht frei gewählt. Vielmehr gelten die Bezüge von einfachen Richterinnen und Richtern an einem obersten Bundesgericht als Richtgröße.

Der angepasste Betrag der Entschädigung wird zudem jedes Jahr in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht und ist somit für alle einsehbar. Mit diesem Verfahren, das seit dem 1. Juli 2016 angewandt wird, stellen sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der verfassungsrechtlich gebotenen Transparenz in eigener Sache. Es soll dazu beitragen, Offenheit und Nachvollziehbarkeit zu schaffen.

Was die angestoßene Diskussion von einigen Parteien zu Kürzungen beim Sozialstaat, insbesondere beim Bürgergeld, betrifft: Mit uns als SPD wird es keine Kürzungen beim Sozialstaat geben. Mit dem Bürgergeld haben wir eine der größten sozialpolitischen Reformen der letzten 20 Jahre umgesetzt. Die Abkehr von Hartz IV war richtig. Denn beim Bürgergeld geht es darum, Menschen dauerhaft in gute Jobs zu bringen, um mehr Qualifizierung und Kooperation auf Augenhöhe. Die Behauptung, Menschen würden ihre Jobs kündigen oder Jobangebote ablehnen, nur um Bürgergeld zu erhalten, ist falsch. Das belegen die Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium. Zudem haben wir Rekordbeschäftigung. Hinzu kommt, dass rund 20 Prozent der Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger erwerbstätig sind. Sie erhalten also Bürgergeld, weil sie von ihrem Lohn allein nicht leben können. Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen hat das Bürgergeld nichts zu tun. Wer sich total verweigert, dem können bereits jetzt Leistungen vorübergehend gestrichen werden. Klar ist: Wir brauchen einen starken, funktionsfähigen Sozialstaat, der die Schwächsten in einer Notlage unterstützen kann.

Für die Berechnung des Bürgergeldes gibt es einen gesetzlichen Rechenweg, der die Preissteigerung berücksichtigt. Die Regelbedarfe werden alle fünf Jahre nach einem transparenten Verfahren auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Um gestiegene Lebenshaltungskosten zeitnah berücksichtigen zu können, werden die Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben. Dies geschieht jeweils zum 1. Januar eines Jahres nach gesetzlichen Vorgaben.

Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt auf validen und damit verlässlichen sowie überprüfbaren Daten. Seit dem Jahr 2023 besteht die Fortschreibung aus zwei Berechnungsschritten, der Basisfortschreibung und der neuen ergänzenden Fortschreibung. Mit dem zweiten Schritt wird der aktuellen Preisentwicklung Rechnung getragen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Prognose der künftigen Inflation, sondern um eine Trendverlängerung - dabei wird der aktuelle Trend für den Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung zugrunde gelegt. Damit sollen die leistungsberechtigten Haushalte besser auf unterjährige Preissteigerungen reagieren können. Die im Ergebnis vergleichsweise hohe Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 geht insbesondere auf die hohen Preissteigerungen bei Lebensmitteln zurück. Künftige Fortschreibungen der Regelbedarfe berücksichtigen dann die jeweils aktuellen Entwicklungen und damit ggf. auch gesunkene Preisentwicklungen.

Einen Faktencheck zum Thema Bürgergeld finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2023/das-buergergeld-faktencheck.html.

In der SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine Reform der Schuldenbremse ein, um die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz, in die Sicherheit, aber auch in den sozialen Zusammenhalt finanzieren zu können. Eine Aushöhlung des Sozialstaates zu Lasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft wird es mit uns nicht geben. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Frage an die Abgeordneten zu wenden, die diese Diskussion angestoßen haben.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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