Besonders die Preise für Erdgas sind stark gestiegen, doch auch bei anderen Energieträgern ist die finanzielle Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gewachsen, wenn auch nicht im gleichen Maße wie bei Gaskundinnen und -kunden. Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Fraktionen auch die von Ihnen angesprochene Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen.
Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.
Bundespolizistinnen und Bundespolzisten leisten einen wichtigen Beitrag, um unser aller Sicherheit zu gewährleisten.
Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet. Es wird also der Vorjahrespreis dort abgefragt und dann berechnet, was der entsprechende Brennstoff gleicher Menge gekostet hätte.
Kauft Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter das Öl, muss diese bzw. dieser den Antrag stellen und die Entlastungen Sie weitergeben. Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Ölrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss.
Die Entlastungsmaßnahmen zielen darauf ab, diese - etwa aufgrund einer geringen Tankkapazität entstandenen - Härtefälle auszugleichen.