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Bärbel Bas
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Frage von Joachim P. •

Wir haben die Brennstoffhilfe sehr knapp verfehlt. Die Beihilfsgrenze wurde mit € 0.71 festgesetzt, wir haben für den betreffenden Zeitraum € 1.40 bezahlt. Gibt es hierfür eine Kulenzregelung ?

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Zu Ihrer Frage: Grundsätzlich bekommen Bürgerinnen und Bürger ab einer Verdopplung des Preises verglichen mit dem Referenzpreis, für Heizöl sind das die von Ihnen genannten 0,71 Euro/Liter, eine Erstattung im Rahmen der Härtefallhilfen. Diese Erstattung von 80 Prozent gilt jedoch nur für die Kosten, die über diese Verdopplung der Kosten hinausgehen. Wer also nur sehr knapp mehr als das Doppelte bezahlt hat, erhält auch nur eine sehr geringe Erstattung. Eine Erstattung wird außerdem nur ausgezahlt, wenn diese mindestens 100 Euro beträgt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass es sich bei dieser generell um eine Härtefallregelung handelt, die Bürgerinnen und Bürger bei besonders starken Belastungen unterstützen soll.

Weitere Informationen zu den genauen Regelungen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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