Die finalen Teilnehmenden stehen deshalb erst mit Eröffnung des Bürgerrates Ende September fest.
Hinsichtlich der Fakten ist die Konfliktsituation in Syrien äußerst unübersichtlich. Fest steht jedoch, dass nach über 12 Jahren des bewaffneten Konflikts die Lage für die Menschen in Syrien weiterhin dramatisch ist.
Es kommt den parlamentarischen Beratungen zugute, wenn Abgeordneten Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebenswelten in die Entscheidungen einbringen können.
Generell ist es so, dass Kinder und Ehepartnerinnen und Ehepartner über die hauptanspruchsberechtigte Person, die selbst alle Voraussetzungen erfüllen muss, mit das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten können.
Der eigentlich bereits vorgesehene Kabinettsbeschluss zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verzögert sich noch um einige Zeit, wird jedoch nach derzeitigem Stand voraussichtlich innerhalb der sitzungsfreien Zeit des Bundestages im Sommer erfolgen.
Die Zuständigkeit für das Antragsverfahren liegt bei den Bundesländern. In Ihrem Fall finden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/.