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Bärbel Bas
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Frage von Adriana A. •

Sehr geehrte Frau Bärbel Mein Kind würde am 04.05.2023 geboren wir sind in Deutschland seit August 2015

Und im Besitz Aufenthaltserlaubnis 23a seit 2019 .Das Gesetz ist nach 8 Jahren in Deutschland oder wir rechnet sich das hat mein Kind diese Anspruch oder nicht.
Vielen Dank für ihre Antwort

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich hierzu an die zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion gewandt. Nun liegt mir eine Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen vor.  

Generell ist es so, dass Kinder und Ehepartnerinnen und Ehepartner über die hauptanspruchsberechtigte Person, die selbst alle Voraussetzungen erfüllen muss, mit das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten können. In § 104c, Absatz 2 Chancen-Aufenthaltsrecht heißt es dazu: "Dem Ehegatten, dem Lebenspartner und minderjährigen, ledigen Kindern, die mit einem Begünstigten nach Absatz 1 in häuslicher Gemeinschaft leben, soll unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilt werden, wenn diese sich am 31. Oktober 2022 noch nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben. Das Gleiche gilt für das volljährige ledige Kind, wenn es bei der Einreise in das Bundesgebiet minderjährig war."

Als Bundestagsabgeordnete ist mir keine rechtliche Beratung im Einzelfall möglich. Ihren Einzelfall und, ob Sie selbst die Voraussetzungen dazu erfüllen, das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten, kann ich nicht abschließend bewerten. Dies wäre die Voraussetzung, dass auch Ihr Kind diesen Weg nutzen könnte. Ich empfehle Ihnen daher, sich an die örtliche Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) zu wenden, etwa an die MBE der AWO in Dortmund (https://awo-dortmund.de/migrationsberatung-f%C3%BCr-erwachsene-zuwanderer) oder der Diakonie (https://www.diakoniedortmund.de/unser-angebot/beratungsangebote/migrationsberatung). Weitere Informationen zur MBE und anderen Trägern, die diese anbieten, finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/migrationsberatung/migrationsberatung-node.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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