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Bärbel Bas
SPD
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Frage von stefan s. •

Sollte es nicht Mindestanforderungen an Abgeordnete hinsichtlich Ihrer Bildung und Lebenserfahrung geben?

Sehr geehrte Frau Bas,
aus meiner Sicht ist Deutschland immer noch ein wirtschaftsstarkes und potentes Land mit klugen Köpfen und fleißigen Menschen, die täglich arbeiten, Wohlstand schaffen, neues erfinden, Steuern und Beiträge zahlen. Wäre es nicht angemessen, dass für diejenigen, die im Bundestag Entscheidungen mit Tragweite für dieses Deutschland treffen, ein Mindestmaß an Bildung und Erfahrung gefordert wird. So wie es eine Altersgrenze gibt, sollten auch Kriterien, die ein Leben im Alltag der „regierten“ Menschen repräsentieren, gefordert werden. Sei es eine mehrjährige Tätigkeit in einem Aushilfsjob, oder als Handwerker, Ingenieur oder Hochschulmitarbeiter. Es verhöhnt die Bevölkerung, wenn Menschen, die z.B. lebenslang nur in Parteijobs tätig waren, Belehrungen über den Arbeitsalltag abgeben. Wie ist Ihre Haltung dazu? Freundliche Grüße. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Sie haben Recht: Deutschland ist ein starkes Land mit klugen Köpfen und fleißigen Menschen.

Es kommt den parlamentarischen Beratungen zugute, wenn Abgeordneten Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebenswelten in die Entscheidungen einbringen können. Die Vielfalt unserer Gesellschaft soll sich auch im Deutschen Bundestag widerspiegeln – auch mit Blick auf Bildungsgrad und Berufserfahrung.

Kein Parlament spiegelt prozentual exakt einen Querschnitt der Gesellschaft wider. Die Abgeordneten vertreten die Bürgerinnen und Bürger nicht durch ihre Person, sondern durch ihre Politik und ihre Standpunkte, die unabhängig von der jeweiligen gesellschaftlichen Stellung oder dem jeweiligen Beruf gemeinwohlorientiert sein können. Nach Art. 38 Abs. 2 des Grundgesetzes ist jeder Mensch in den Bundestag wählbar, der am Wahltag Deutscher und mindestens 18 Jahre alt ist.

Die Wählerinnen und Wähler können dann entscheiden, ob sie mit dem Handeln, der Berufserfahrung oder den Bildungsabschlüssen der Kandidatinnen und Kandidaten zufrieden sind und ihnen die verantwortungsvolle Aufgabe im Deutschen Bundestag zutrauen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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