Entgegen einer weit verbreiteten Meinung bin ich nicht die Dienstvorgesetzte der Mitglieder des Deutschen Bundestags.
Grundsätzlich gilt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich.
Ich kann Ihnen trotzdem grundsätzlich schreiben: Die Fraktionen entscheiden darüber, welche Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Da nicht alle Abgeordneten auf jedem Sachgebiet Experten sein können, nehmen an den Debatten im Plenum meist jene Parlamentarierinnen und Parlamentarier teil, die für das Sachgebiet fachlich zuständig sind.
Verbände und Einzelpersonen betonen darin, wie wichtig die vielfältigen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekte für den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sind.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.