Es stimmt: Die AfD hat bis heute keine Vertreterin/keinen Vertreter im Bundestagspräsidium. Das liegt daran, dass bisher keiner ihrer Nominierten in der vorgeschriebenen geheimen Wahl eine Mehrheit finden konnte. Abgeordnete können gemäß ihren Rechten aus dem grundgesetzlich geschützten freien Mandat frei nach ihrem Gewissen abstimmen und sind nicht zur Wahl eines bestimmten Vertreters oder einer Vertreterin verpflichtet.
Wir werden die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Dabei gilt in allen Fragen bezüglich der Unterstützung der Ukraine, dass Deutschland und die NATO keine Kriegspartei werden dürfen und dass wir uns stets eng mit unseren internationalen Partnern abstimmen.
Die AfD-Fraktion ist nicht ohne Grund die Fraktion mit den meisten Ordnungsrufen im Bundestag. Als Konsequenz daraus halte ich eine Reform des Ordnungsrechts des Parlaments für notwendig, um gegen Abgeordnete, wenn nötig, härter durchgreifen zu können. Dazu habe ich mich auch bereits öffentlich geäußert.
Ich sehe den Vorschlag eines sozialen Pflichtjahres skeptisch. Aus meiner Sicht sollten wir die Rahmenbedingungen für ein freiwilliges Dienstjahr verbessern und dieses so attraktiver machen.
Ich möchte gerade als Bundestagspräsidentin Frauen ermutigen, Chancen zu nutzen. Und zugleich Vorbild sein, in dem ich zeige, dass es selbstverständlich ist, dass das zweithöchste Staatsamt von einer Frau ausgeübt wird. Aber auch was die Strukturen angeht, sehe ich mich als Bundestagspräsidentin in der Verantwortung, alte Strukturen aufzubrechen und Frauen mehr Teilhabe zu ermöglichen.
Meine Kolleginnen und Kollegen und auch ich sind als demokratisch gewählte Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger im Deutschen Bundestag. Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit die Möglichkeit, mit ihren Anliegen, ihrer Kritik und auch politischen Anregungen und Hinweisen auf uns zuzukommen – etwa im persönlichen Gespräch, per Mail oder per Brief