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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Klaus R. •

Wieso verweigert die SPD bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Rückführungsoffensive die Arbeit?

Liebe Frau Bas,

im Koalitionsvertrag wurde zwischen der SPD, den Grünen und der FDP die sogenannte "Rückführungsoffensive" vereinbart. Wenn man sich die Zahl der Rückführungen anschaut, kann man schon von einer Arbeitsverweigerung sämtlicher beteiligter Parteien sprechen. Wieso verweigert die SPD in diesem Punkt die Arbeit?

Ich spreche jetzt von den Rückführungen. Bitte verschonen Sie mich in Ihrer Antwort damit zu berieseln, dass Sie vorhaben aus Illegalen Legale zu machen, die dann in unserem Land bleiben. Wieviel ausreisepflichtige Personen plant die Ampel-Koalition im Jahr 2023 ZURÜCKZUFÜHREN?

Viele Grüße

Klaus R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

eine konsequente Rückführung ist im Interesse der Akzeptanz einer humanitären Migrationspolitik geboten. Gerade gegenüber Straftäterinnen und Straftäter muss die Ausreisepflicht daher konsequent durchgesetzt werden. Darum haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag auf die von Ihnen genannte Rückführungsoffensive verständigt. An deren Umsetzung arbeiten die drei Koalitionsparteien derzeit. Ziel ist es, Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftäterinnen und Straftätern bzw. Gefährderinnen und Gefährdern.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurden erste Regelungen im Anfang Dezember beschlossenen Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts getroffen. Für die genannten Personengruppen enthält der Gesetzentwurf daher ordnungspolitische Vorhaben im Bereich der Ausweisung und der Abschiebungshaft. Diese sehen im Hinblick auf die konsequente Beendigung des unrechtmäßigen Aufenthalts von Straftäterinnen und Straftätern bzw. Gefährderinnen und Gefährdern eine effektivere Regelung über deren Ausweisung vor. Konkret bedeutet dies, dass das beschlossene Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts zur besseren Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten praktikablere Regelungen zur Abschiebungshaft von Straftäterinnen und Straftätern enthält. Für bestimmte Personengruppen wird daher im Rahmen des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts die Ausweitung der Dauer der Abschiebungshaft von drei auf bis zu sechs Monate ermöglicht. Abschiebungshaft ist somit bei Straftäterinnen und Straftätern künftig auch dann zulässig, wenn die Abschiebung nicht binnen drei Monaten durchgeführt werden kann. Ein Untertauchen der Betroffenen soll so effektiv verhindert werden.

Weitergehende Maßnahmen sollen im Rahmen eines Migrationspakets II beschlossen werden. Dieses wird vor allem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag aus dem Bereich Aufenthaltsrecht einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen aus der Rückführungsoffensive umfassen. Es soll im kommenden Jahr auf den Weg gebracht werden. Zudem soll das Amt einer Sonderbevollmächtigen bzw. eines Sonderbevollmächtigten für Migration geschaffen werden. Dieses Amt soll voraussichtlich im kommenden Jahr personell besetzt werden. Die Sonderbevollmächtige bzw. der Sonderbevollmächtigte soll Migrationsabkommen ausgestalten. Diese Vereinbarungen sollen ein Gesamtkonzept umfassen, wie z. B. den Ausbau von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Technologie-Transfer, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, Jobbörsen und die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender. Zudem soll die bzw. der Sonderbeauftragte zur Verbesserung der Durchsetzung der Ausreisepflichten beitragen.

Bei weiteren Fragen bezüglich dieses Themas empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an den für Innen, Recht, Petitionen, Sport und Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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