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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Arberesha L. •

Kann ich als Studentin eingebürgert werden?

Sehr geehrte Frau Bas,

ich bin im Kosovo geboren und kam im Jahr 2001 im Alter von 5 Monaten nach Deutschland.
Ich besitze die kosovarische Staatsbürgerschaft und eine Niederlassungserlaubnis, nun möchte ich mich aber endlich in Deutschland einbürgern lassen, nachdem ich ja mein ganzes bisheriges Leben hier verbracht habe.
Allerdings bin ich derzeit noch Studentin und finanziere mein Leben einerseits durch Unterstützung durch meine Eltern und andererseits durch einen Werkstudentenjob.
Ich weiß, dass die finanzielle Sicherheit ein wichtiger Faktor bei der Einbürgerung ist, deswegen die Frage:
Kann ich mit meiner finanziellen Situation überhaupt eingebürgert werden oder muss ich mein Studium abschließen und eine Vollzeit Stelle annehmen, um dann nach über 25 Jahren in Deutschland eingebürgert zu werden?

Vielen Dank und freundliche Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.

 

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann gut verstehen, dass Sie nach den vielen Jahren in Deutschland auch die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen. Denn als Bürgerin unseres Landes, die hier aufgewachsen und Teil unserer Gesellschaft ist, sollten Ihnen auch alle Rechte, wie etwa das Wahlrecht, zustehen.

 

Ich habe mich hierzu mit den zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion ausgetauscht. Es empfiehlt sich, bei weitergehenden Fragen hierzu direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dirk Wiese, dem für Innen, Recht, Petitionen, Sport, Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Sebastian Hartmann, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion. Diese sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner. Oder auch meine Nürnberger Abgeordnetenkollegin, Gabriela Heinrich.

 

Was Ihre Frage betrifft: Mit Blick auf Ihre finanzielle Situation ist es entscheidend, dass Sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) erhalten. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, kann ich anhand Ihrer Angaben nicht abschließend beurteilen. Für die Prüfung und Beurteilung Ihres ganz konkreten Falls ist eine Beratung bei Ihrer Einbürgerungsbehörde oder bei einer Migrationsberatung vor Ort unerlässlich. Mögliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html.

 

Eine Übersicht aller Voraussetzungen für die Einbürgerung finden Sie auch unter https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120.

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas  

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