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Bärbel Bas
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Frage von Gabriele S. •

Handynutzung

Sehr geehrte Frau Bas,

die Abgeordneten und Regierungsmitglieder sind immer nur für eine kurze Zeit, zu ihren Themen, im Plenum. In dieser Zeit daddeln die Herrschaften mehr auf ihren Handys als den Rednern zuzuhören. Das macht auf den Zuschauer, der ich regelmäßig bin, einen äußerst schlechten Eindruck.
Es muss doch möglich sein, dass die Damen und Herren in dieser kurzen Zeit das Handy in der Tasche lassen. Ist es ihnen nicht möglich, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern?
Vielen Dank, mit freundlichem Gruß
G. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Die Nutzung von Mobiltelefonen im Deutschen Bundestag kann nicht ohne weiteres verboten werden. Die Abgeordneten verfügen über ein „freies Mandat“, das in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankert ist. Der Grundsatz der Freiheit des Mandats schützt nicht nur vor unzulässiger Einflussnahme auf die Art und Weise der Mandatsausübung, sondern gewährleistet den Mitgliedern des Deutschen Bundestages auch die Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Handlungsmöglichkeiten. Das Smartphone stellt auch für Abgeordnete inzwischen ein unverzichtbares Arbeitsmittel dar. So können Abgeordnete sich während einer Plenarsitzung zum Beispiel von ihren Büros Unterlagen zu dem jeweiligen Beratungsgegenstand schicken lassen, diese Unterlagen sichten und Aussagen einer Rednerin oder eines Redners verifizieren. Darüber hinaus können sie sich über das tagesaktuelle Geschehen informieren oder auf kurzfristige Änderungen in der Planung ihres Tagesablaufs reagieren.

Wir haben im Deutschen Bundestag Absprachen getroffen, um einen funktionsfähigen Ablauf der Plenardebatten zu gewährleisten. Diese basieren auf einer Abwägung zwischen dem „Störpotential“ einerseits und der erhofften Arbeitserleichterung andererseits. Daher darf z.B. im Plenarsaal nicht mit Smartphones telefoniert werden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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