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Bärbel Bas
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Frage von Elina B. •

Einbürgerung nach dem Studium. Wenn das neue Gesetz im Sommer in Kraft tritt, kann ich dann eingebürgert werden oder gelten die Studentenjahre dazu nicht?

Sehr geehrte Frau Bas,
ich bin nach Deutschland als Studentin gekommen und bin hier seit 5 Jahren.
Ich habe mein Master Studium hier gemacht und arbeite gerade beruflich Vollzeit. Wenn das neue Gesetz im Sommer in Kraft tritt, kann ich dann eingebürgert werden oder gelten die Studentenjahre dazu nicht?
Und noch eine Frage: Wenn ich die ganze Zeit als Werkstudent gearbeitet und 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt habe, darf ich in diesem Fall jetzt die Niederlassung beantragen?
Danke im Voraus,
E.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich hierzu mit den zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion ausgetauscht. Es empfiehlt sich, bei weitergehenden Fragen hierzu direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dirk Wiese, dem für Innen, Recht, Petitionen, Sport, Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Sebastian Hartmann, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion. Diese sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner.

Was Ihre Frage betrifft: Diese lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt vom Einzelfall ab. Auch jetzt schon gilt: Wenn Studienzeiten, die im Rahmen eines befristeten Studienvisums in Deutschland verbracht werden, direkt in eine Anschlussbeschäftigung mit unbefristetem Aufenthaltstitel münden - dies ist die Voraussetzung - so werden sie als Voraufenthaltszeiten bei der Einbürgerung angerechnet. Diese Regelung soll auch in Zukunft so erhalten bleiben.

Zu den Voraussetzungen für die erfolgreiche Beantragung einer Niederlassungserlaubnis zählen u.a. 60 Monate Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens. Daneben müssen aber auch die anderen Voraussetzungen, etwa der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren, ausreichende Sprachkenntnisse oder ein gesicherter Lebensunterhalt erfüllt sein. Eine Übersicht hierzu finden Sie etwa unter https://www.wuppertal.de/microsite/integrationsportal/auslaenderbehoerde/auslaenderbehoerde/niederlassungserlaubnis.php

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.  

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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