Wie stehen Sie zum neuen Tierschutzgesetz?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Auch in unserem Grundgesetz ist der Tierschutz als Staatsziel fest verankert. Dennoch bestehen Defizite, vor allem wenn es um Anwendung und Vollzug bestehender Regeln geht. Das ist nicht mehr zeitgemäß.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir als SPD-Bundestagsfraktion deshalb mit der Reform Tierschutzgesetzes konkrete Maßnahmen vereinbart, um Tiere in Zukunft konsequenter vor Schmerzen, Leid und Schäden zu schützen. Wichtige Änderungen umfassen etwa die Heim- und landwirtschaftliche Tierhaltung, „nicht-kurative“ Eingriffe (z.B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) oder auch die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. Zudem soll der illegale Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen bekämpft, Schlachthöfe besser überwacht und Verstöße effektiver geahndet werden. Ein/e hauptamtliche/r Bundestierschutzbeauftragte/r soll unsere Verantwortung in Zukunft institutionell stärken.
In den letzten Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen. Ich bin froh, dass die neuen Erkenntnisse in die Gesetzesänderung einfließen konnten. Der Gesetzentwurf für ein Tierschutzgesetz, der am 26. September 2024 in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Unser Ziel ist es, in diesem Verfahren möglichst viele Punkte durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz