Frage von Nadja M. •

Werden Sie dem Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch zustimmen?

Portrait von Aydan Özoğuz
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M., 

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. 

Für mich ist klar: Frauen sollten sich im Falle einer ungewollten Schwangerschaft für einen Abbruch entscheiden können und medizinisch gut versorgt werden, ohne durch Strafandrohung kriminalisiert zu werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer eine sehr weitreichende persönliche und ethische Entscheidung, die sich mit Sicherheit keine Frau leicht macht. Sie sollte dafür weder stigmatisiert noch kriminalisiert werden.

Eine unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die durch die Bundesministerien für Gesundheit, Justiz, und Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt wurde, empfahl 2024 einstimmig, dass der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft mit Einwilligung der Frau erlauben sollte (Bundesministerium für Gesundheit, 2024). Diese Empfehlung stößt auch in der Bevölkerung auf Zustimmung: In einer Umfrage vom Frühjahr 2024 stimmten 78,2 % der Befragten zu, dass selbstbestimmte Familienplanung bedeutet, sich bis zur 12. Woche für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden zu können (BMFSFJ, 2024). Und der Deutsche Frauenrat – der größte Dachverband mit rund 60 gleichstellungspolitischen Organisationen – positionierte sich in diesem Sommer ebenfalls für eine Neuregelung des Abtreibungsrechts. 

Ich habe den fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (20/13775), der am 5. Dezember 2024 in erster Lesung beraten wurde, unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen 

Aydan Özoğuz

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Aydan Özoğuz
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