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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Frank S. •

Warum keine Dringlichkeits-Sitzung des Deutschen Bundestags zum Thema geförderter Wohnungsbau?

Sehr geehrte Frau Özuguz,
nahezu alle Bundesländer benötigen für deren Wohnraumförderungsprogramme dringend weitere Unterstützung vom Bund.In vielen Ländern sind die Programme bereits überzeichnet, es kommt bereits zum völligen (Förder-) stopp.
Es fehlt aber offenbar an Haushaltsmittel. Erst im kommenden Jahr sollen diese zur Verfügung stehen und erst dann würden die Antragsteller ihre Bescheide erhalten. Dieser Förderstau bremst den geförderten Wohnungsbau und schadet darüber hinaus massiv dem (Bau-) Handwerk und Mittelstand. Erst wenn Aufträge erteilt werden, kann Material (mit teils langen Lieferzeiten) bestellt und Kapazitäten geplant werden.
Planbarkeit und Verlässlichkeit sollten gerade in diesen unruhigen Zeiten (schnelles) politisches Handeln bestimmen. Warum wird hier wegen (unzweifelhaft) bestehender Dringlichkeit keine Sondersitzung des Deutschen Bundestags einberufen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der perspektivischen Wohnraumförderung in den Bundesländern und die dafür notwendige Unterstützung durch den Bund.

Ich stimme meinem Kollegen und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dennis Rohde zu, der Ihnen Ihre Fragen bereits ausführlich beantwortet hat.

In der Tat besteht in Deutschland aktuell ein großer Bedarf an bezahlbarem und umweltfreundlichem Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Auch im Bausektor haben wir an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf.

Die Ampelkoalition hat das Problem erkannt und in dieser Legislaturperiode ein eigenes Bauministerium gebildet. Damit stellen wir das bezahlbare und nachhaltige Bauen und Wohnen in den Mittelpunkt der nationalen Wohnungspolitik.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. März 2019 wurde ein neuer Finanzhilfetatbestand geschaffen. Dem Bund wird damit ermöglicht, den Ländern ab 2020 zweckgebundene Finanzhilfen für den Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren.

Damit der Bund den sozialen Wohnungsbau mit den Ländern stärken kann und perspektivisch die im Koalitionsvertrag anvisierten 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr erreicht werden, stehen bis 2027 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Allein für das Programmjahr 2023 hat der Bund 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Davon stehen für das Programm „Junges Wohnen“, das den erheblichen Bedarf an Wohnraum für Auszubildende und Studierende adressiert, erstmalig 500 Millionen Euro zur Verfügung. In Bezug auf den Bundeshaushalt 2024, für den das parlamentarische Verfahren gerade erst gestartet ist, ist für den Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Regierungsentwurf ein Anwachsen des Mittelansatzes vorgesehen; damit ist er unter den wenigen Bereichen, die einen on-top Mittelaufwuchs erhalten sollen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Die bereitgestellten Mittel müssen von den Ländern ergänzt und entsprechend ihrem Bedarf eingesetzt werden.

Die Notwendigkeit für eine Sondersitzung sehe ich in einer Zeit, in der die die Mitglieder des Bundestags ohnehin in den Sitzungswochen regelmäßig zusammenkommen, nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz

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