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Aydan Özoğuz
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Frage von Frank S. •

Sollte nach Ihrer Auffassung gemeinnütziger Journalismus in der Abgabenordnung verankert werden?

Sehr geehrte Frau Özoguz,

Meinungs- und Medienvielfalt sind unverzichtbare Elemente einer demokratischen Gesellschaft und daher Normziel des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Gleichermaßen sind Qualität und Vielfalt des Journalismus wesentliche Voraussetzungen für eine fundierte öffentliche Meinungsbildung und eine wirksame demokratische Kontrolle. Entsprechend sind die „Freiheit der Medien und ihre Pluralität“ gemäß Art. 11 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der EU „zu achten“ und damit zu bewahren und ggf. herzustellen. Unterdessen steht insbesondere qualitativ anspruchsvoller Journalismus zunehmend unter Druck. Was schlagen Sie vor um gemeinnützigen Journalismus zu fördern und so unsere Demokratie zu stärken?

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