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Aydan Özoğuz
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Frage von A. D. •

Frage an Aydan Özoğuz von A. D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Özoguz,

könnten Sie sich vorstellen die Entgeltpunkte von Menschen, die vor einem möglichen Renteneintritt versterben und keine Menschen mit Hinterbliebenenrentenanspruch hinterlassen, an Bedürftige zu verteilen? Zum Beispiel an Grundrentner. Ähnlich dem VAG.

Mit freundlichen Grüßen

A.D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Rentenanwartschaften sind in Deutschland nach Artikel 14 des Grundgesetzes als Eigentum grundrechtlich geschützt. Erst durch Versterben vor Renteneintritt oder auch bei frühzeitigem Versterben nach wenigen Jahren Rentenbezug tritt der Risikoausgleich der Rentenversicherung in Kraft.

Dies ist ein Wesensmerkmal unseres Rentenversicherungssystems, um es gegen das „Risiko“ der Langlebigkeit abzusichern. Die geleisteten Rentenbeiträge gehen schließlich nicht an den Staat zurück, sondern kommen in dem Umlagesystem der Rentenversicherung den Rentner:innen zugute. Ich denke, Entgeltpunkte konkret zu verteilen, wie es vorschlagen, würde viele Fragen offen lassen: An wen gehen die Punkte nach welchem Prinzip, wer darf darüber entscheiden?

Wichtig ist es in jedem Fall, allen eine Art Mindestrente zu gewähren, gerade wenn das Einkommen trotz Arbeit sehr niedrig war. Der Zweck der von uns eingeführten Grundrente besteht genau darin, Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen. Ihre Höhe sollte hierfür unbedingt angemessen sein, eine im Zweifel unübersichtliche Querfinanzierung erscheint mir hierbei jedoch wenig zielführend.

Im Übrigen bezieht sich ein Kapitel des Zukunftsprogramms der SPD, welches an diesem Sonntag (09.05.2021) auf dem Bundesparteitag diskutiert und beschlossen wird, auf die Altersabsicherung. Sie finden es unter www.zukunftfuerdich.de. Den Parteitag können Sie ab 11 Uhr live verfolgen: https://parteitag.spd.de.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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