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Aydan Özoğuz
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Frage von Christoph W. •

Frage an Aydan Özoğuz von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Özoguz,

diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokratin diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welker,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18.04.2021, deren Prämisse ich jedoch nicht teile. Die durch den Deutschen Bundestag am 21.04.2021 beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschneidet nicht die föderale Struktur der Bundesrepublik. Im Gegenteil: Der Bund hatte bereits vor dieser Änderung die konkurrierende Gesetzgebung inne, die er nun lediglich in Regionen mit hohen COVID-19-Fallzahlen sowie zeitlich auf zwei Monate begrenzt ausübt.

Zur ausführlicheren Begründung verweise ich auf meine Antwort auf eine vorangegangene Frage auf Abgeordnetenwatch zu dem gleichen Thema: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/aydan-oezoguz/fragen-antworten/576059

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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